Logo Filmland
News: | KINOLAND MV

"Film ab!"-Investitionsprogramm für Kinos in MV gestartet

Die FILMLAND MV gGmbH unterstützt das Investitionsprogramm des Landes und der MV Filmförderung, das den Kinobetreiber/-innen in Mecklenburg-Vorpommern mit finanziellen Zuschüssen helfen soll, ihre Lichtspielhäuser zukunftsfähig zu modernisieren.

Heute ist das Investitionsprogramm „Film ab!“ offiziell gestartet und die Anträge können bei der MV Filmförderung gestellt werden. Die Antragsunterlagen und die Richtlinie finden Sie auf der Homepage der MV Filmförderung. An der Formulierung hat die "Strategische Kinoplanung" der FILMLAND MV mitgewirkt.

Die Antragsvoraussetzungen:

  • Prämierte Auszeichnung mit dem Kinokulturpreis in MV innerhalb der letzten drei Kalenderjahre vor dem Jahr der Antragstellung oder
  • Lage der Abspielstätte in einer Gemeinde mit maximal 50.000 Einwohnern oder
  • Engagement für Nachwuchs/Kinder oder
  • Besucher/innenanteil von durchschnittlich mindestens 40% für deutsche und europäische Filme oder ein Programmanteil von durchschnittlich mindestens 40% deutscher und europäischer Filme in den letzten drei Kalenderjahren vor dem Jahr der Antragstellung.

Die Förderhöhe:
Die Höhe des Zuschusses zu den förderfähigen Kosten beträgt: 

  • 80% für gewerbliche Kinos
  • 90% für nicht gewerbliche Kinos.

Für Einsaalkinos ist die maximale Förderhöhe 60.000€. Bei Kinos mit mehreren Sälen 45.000€ pro Saal - maximal 100.000€. Alternativ werden 20% Kofinanzierungsanteil für das Zukunftsprogramm Kino bis zu einer Höchstsumme von 30.000€ übernommen. Zuschüsse von mehr als 60.000€ werden nur vergeben, wenn Förderungen Dritter (bsw. der FFA) nicht möglich sind. Nicht-gewerbliche Kinos können, sofern in dem Fall möglich, auch aktivierungsfähige Eigenleistungen für ihren Anteil anbringen, beispielsweise indem Umbauten selbst übernommen werden.

Gefördert werden Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen. Vorrang hierbei haben Maßnahmen, die der Reduzierung von Ansteckungsgefahren durch Corona dienen. Dies umfasst unter anderem:

  • den Einbau von Schutzvorrichtungen,
  • Änderungen an der Bestuhlung und weiterer Kinosaalausstattung,
  • digitale Kassensysteme,
  • die Erweiterung oder Veränderung von Nutzflächen.

Die entsprechenden Maßnahmen dürften in den meisten Kinos bereits umgesetzt sein. Weitere Investitionsmöglichkeiten liegen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Zukunftssicherheit:  

  • Grünes Kino, beispielsweise Modernisierungen in nachhaltige sanitäre Einrichtungen/Klima- und Belüftungsanlagen,
  • Digitale Projektions- und Tontechnik und damit verbundenes Zubehör,
  • Barrierefreiheit

Ein Fokus liegt auf dem ländlichen Raum, hier kann auch die 

  • Anschaffung und Erweiterung von mobiler bzw. Open-Air Projektions- und sonstiger Abspieltechnik und damit verbundenem Zubehör gefördert werden.