Im Detail bedeutet das: Für jede verkaufte Karte werden
- in gewerblichen Kinos die Kosten für jeweils eine weitere Karte,
- in nicht-gewerblichen Kinos für jeweils 2 weitere Karten und
- für das Abspiel von Filmen, die durch die Filmförderung MV gefördert wurden, jeweils 3 weitere Karten erstattet.
Der Zuschuss ist pro Kino auf 10.000 € begrenzt und es muss ein Umsatzrückgang von 30% oder mehr zum Vergleich des entsprechenden Monates des Jahres 2019 nachgewiesen werden. Weitere Antragsvoraussetzungen sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/Themen/Filmfoerderung/#kino