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Die Kinos in MV dürfen wieder öffnen - unter strengen Auflagen!

Kino Wesenberg
Kino Wesenberg

Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung Änderungen an den Corona Auflagen für die Kultur beschlossen und Kinos und andere Kulturorte können damit auch in der Warnstufe rot öffnen.

Die entsprechende Freude darüber wurde aber durch die dafür zu erfüllenden Auflagen getrübt. Eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch am Platz - trotz 2G+ Regelung - und eine maximale Auslastung von 30% in der roten Stufe der Corona Ampel -- in MV gelten mit die härtesten Auflagen im gesamten Bundesgebiet.

Der laute Protest aus der Kultur dürfte ein entscheidender Faktor für die erfolgten Lockerungen gewesen sein. Nun heißt es nachgreifen, weiter Argumente vortragen und auf Ungleichbehandlungen hinweisen. Hier ist insbesondere die Maskenpflicht zu nennen, die auch bei 1,5 Meter greift und die in der Gastronomie nicht gefordert wird. Wir bleiben dran!

Die Regeln dafür in den aktuell relevanten Stufen rot und orange sind:
 
Rot:

  • 2G+
  • Schachbrettmuster bei maximal 30% Auslastung. Alternativ können auch 1,5 Meter Abstand zwischen Angehörigen verschiedener Haushalte gelassen werden, hier gilt ebenfalls die 30% Regelung.
  • Maximal 200 Teilnehmer an einer Vorstellung.
  • Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske auch am Platz und während der Vorstellung, diese darf zum Verzehr abgenommen werden.

 Orange:

  • 2G+
  • Schachbrettmuster bei maximal 50% Auslastung. Alternativ können auch 1,5 Meter Abstand zwischen Angehörigen verschiedener Haushalte gelassen werden, hier gilt ebenfalls die 50% Regelung.
  • Maximal 200 Teilnehmer an einer Vorstellung.
  • Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP oder FFP2) auch am Platz und während der Vorstellung, diese darf zum Verzehr abgenommen werden.

Für die Kinogäste können totz 2G(+) Regelungen auch ohne Impfung oder Genesung in MV ins Kino:

  • Kinder unter 7 Jahre, diese benötigen auch keinen Test,
  • Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests,
  • bis zum 30.04.2022 für alle zwischen 12 Jahren und 3 Monaten bis zum Abschluss des 18. Lebensjahres und Schwangere bei Vorlage eines tagesaktuellen Tests,
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen können, bei Vorlage eines Attests und tagesaktuellen Tests.

Schüler und Schülerinnen an den allgemeinbildenden Schulen außerhalb der Ferien grundsätzlich als getestet.  

Weiterhin müssen in MV in Kinos die folgenden Gäste unter 2G+ keinen zusätzlichen Schnelltest vorzeigen:

  • Geboosterte sofort ab Impfung,
  • „frisch“ doppelt Geimpfte – d.h. ab 14 Tage bis maximal 3 Monate nach der zweiten Impfung,
  • Menschen, die doppelt geimpft und anschließend genesen sind,
  • Genesene (28 bis 90 Tage nach dem positiven PCR-Test).

 

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