Logo Filmland
Aktuelles: | FILMKUNSTFEST MV

Preisgeld für zweiten Kinokulturpreis in Mecklenburg-Vorpommern wird verdoppelt

Bewerbungen können bis 15. Juli 2020 bei der FILMLAND MV in Schwerin eingereicht werden!

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise findet in diesem Jahr die zweite Vergabe des Kinokulturpreises in Mecklenburg-Vorpommern statt. 2019 waren erstmalig 17 gewerbliche und nicht-gewerbliche Spielstätten sowie der Abspielring „Dorfkino einfach machbar“ mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 25.000 Euro für ein gutes Jahresprogramm des Vorjahres ausgezeichnet worden.

Aufgrund der besonderen Situation wird das Preisgeld für qualitativ hochwertige Jahresprogramme 2019 in diesem Jahr einmalig auf insgesamt 50.000 Euro verdoppelt.

Die Preisgelder werden von der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern im Wege der Projektförderung zur Verfügung gestellt und vom Projektträger FILMLAND MV gGmbH in Schwerin vergeben, die für die Ermittlung der Preisträger wieder eine dreiköpfige Fachjury einberufen wird. Der Kinokulturpreis soll Anreiz für die Kinobetreiber*innen sein, in die Qualität und Vielfalt ihrer Kinoprogramme zu investieren.

FILMLAND MV-Geschäftsführer Volker Kufahl: "Wir freuen uns, dass wir mit Hilfe der Landesregierung einen Beitrag zur Unterstützung der Kinos in unserem Bundesland leisten können, indem wir 2020 zum zweiten Mal Kinokultur­preise für gute Filmprogramme des Vorjahres vergeben. Angesichts des Katastrophenjahrs 2020 kommt den geldwerten Auszeichnungen eine umso höhere Bedeutung zu. Filmtheater gehören zur kulturellen Grundversorgung, und wir haben gerade in den letzten Monaten schmerzlich gespürt, wie sehr uns das gemeinschaftliche Filmerlebnis im Kinosaal fehlt“.

Der Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue: „Kinos sind sehr wichtig für die Unterhaltung und das kulturelle Leben in unserem Land. Deshalb unterstützt die Landesregierung den Kinokulturpreis, mit dem erneut Filmtheater und Filmclubs für herausragende Kinoprogramme im Jahr 2019 ausgezeichnet werden. Gerade in diesem wirtschaftlich so problematischen Jahr ist es mir wichtig, dass wir die Preisgelder für gewerbliche und nichtgewerbliche Kinos auf 50.000 Euro verdoppelt haben. Damit wollen wir die Wertschätzung verdeutlichen, die wir den engagierten Kinobetreibern entgegenbringen.“

Bewerben können sich die Betreiber gewerblich betriebener Filmtheater in Mecklenburg-Vorpommern, die für 2019 mindestens 275 Vorführungen und mindestens neun Monate Spielbetrieb nachweisen können, sowie Betreiber nicht-gewerblicher Spielstätten und Filmclubs. In Ausnahmefällen entscheidet die Jury über Zulassung zum Bewerbungs­verfahren.

Die Bewerbungen können in diesem Jahr über ein von der FILMLAND MV entwickeltes digitales Online-Formular eingereicht werden, das das Prozedere für die Kinobetreiber*innen erleichtern soll. Ein rechtsverbindlich unterschriebenes Exemplar ist zusätzlich auf dem Postweg bei der FILMLAND MV gGmbH, Jürgen Tobisch, Puschkinstraße 44 (Rathaus), 19055 Schwerin, einzureichen. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli.

Die Verleihung des Kinokulturpreises findet voraussichtlich im September 2020 statt. Im letzten Jahr hatten Spielstätten in Neustrelitz, Rostock, Schwerin und Ludwigslust zu den Spitzenpreisträgern gehört.

Ansprechpartner bei der FILMLAND MV sind auch in diesem Jahr FILMLAND MV-Geschäftsführer Volker Kufahl – selbst Kinobetreiber in Braunschweig – und Mitarbeiter Jürgen Tobisch, die unter der Kontaktadresse kinokulturpreis@filmland-mv.de für Fragen zur Verfügung stehen.

Zu Aktuelles