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Aktuelles: | KINOLAND MV

Deutliche Erleichterungen bei den Corona Auflagen für die Kinos

Seit dem 04.03. gilt für den Kinobesuch in MV die 3G-Regelung und es gibt weitere Änderungen.

Seit dem 04.03. gilt im Bundesland eine neue Corona-Landesverordnung. In dieser wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16.02. umgesetzt und weitere Lockerungsschritte durchgeführt. Damit gilt jetzt auch für die Kultur in MV die 3G-Regelung, statt wie bisher 2G+. Dies ist sowohl für die Gäste als auch für die Betreiber eine deutliche Vereinfachung, da der Kontrollaufwand geringer ist und teilweise Testpflichten entfallen.

Eine weitere Änderung gibt es bei der Auslastung der Kinosäle, die jetzt in allen Stufen bis zu 60% der verfügbaren Sitzplatzanzahl betragen kann. Dabei gilt wahlweise das Schachbrettmuster, in dem reihenweise versetzt ein Sitzplatz neben den Besuchern freigelassen wird oder 1,5 Meter Abstand zwischen den einzelnen Besuchergruppen. Dies ist eine klare Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Einschränkungen auf 50% Auslastung in der orangen und 30% in der roten Stufe. Gleichzeitig müssen hier weitere Lockerungen erfolgen, um Kinos schnellstmöglich wieder den wirtschaftlichen Spielbetrieb ohne Kapazitätsbeschränkungen zu ermöglichen!

Weiterhin muss jetzt in allen Stufen der Warnampel am Sitzplatz eine FFP2-Maske getragen werden, die nur für den Verzehr abgenommen werden darf.

Die bisherige Kontaktdatenpflicht entfällt. Es wird empfohlen den Gästen einen QR-Code für die CoronaWarnApp anzubieten.

Diese Regeln gelten voraussichtlich bis zum 19. März.