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Aktuelles: | FILMKUNSTFEST MV

Die FILMLAND MV gGmbH begrüßt die heute veröffentlichten neuen Grundsätze der Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Statement von Volker Kufahl, Geschäftsführer der FILMLAND MV gGmbH, zur Mitteilung der Staatskanzlei vom 6.7.2020.

Volker Kufahl, Geschäftsführer der FILMLAND MV gGmbH: "Insbesondere die neue Förderung von Verleih, Vertrieb, Abspiel und Präsentation stellt einen Fortschritt dar, da sie hier geförderten Produktionen und Filmschaffenden aus Mecklenburg-Vorpommern zu größerer Sichtbarkeit verhilft. Wir begrüßen insbesondere, dass auch gewerbliche und nichtgewerbliche Filmtheater von der neuen Abspielförderung profitieren können - das ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der hiesigen Kinolandschaft."

Und weiter: "Bemerkenswert ist aus unserer Sicht außerdem, dass im Vergleich zu anderen Ländern die Förderungen in MV als nichtrückzahlbare Zuschüsse ausgereicht werden. Bei schwierigen audiovisuellen Werken kann überdies auf den Einsatz von Eigenmitteln ganz verzichtet werden. Sehr positiv ist auch die Stärkung der Stoff- und Projektentwicklung. Wermutstropfen sind allerdings die kurze Antragsfrist bis 31.07.2020 und die immer noch sehr überschaubare Fördersumme in Höhe von 450.000 Euro. Allerdings hat das Land hier seine Absicht zum erheblichen Ausbau der Filmfördermittel für die kommenden Jahre bereits angekündigt. Das Instrument hierfür wird die neue Fördergesellschaft sein".

Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 6.7.2020 zum Download.

Die neuen Grundsätze der Film- und Medienförderung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns zum Download.

Seite der Staatskanzlei.