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"Eins.Mach.Drei. CINEMA CONTRA CORONA"-Programm der Landesregierung für Kinos!

Das Soforthilfeprogramm des Landes ist am 17. Juni veröffentlicht worden. Die Hilfe erfolgt im Rahmen einer nachträglichen Erstattung für weitere Eintrittskarten.

Im Detail bedeutet das: Für jede verkaufte Karte werden

  • in gewerblichen Kinos die Kosten für jeweils eine weitere Karte,
  • in nicht-gewerblichen Kinos für jeweils 2 weitere Karten und
  • für das Abspiel von Filmen, die durch die Filmförderung MV gefördert wurden, jeweils 3 weitere Karten erstattet.

Der Zuschuss ist pro Kino auf 10.000 € begrenzt und es muss ein Umsatzrückgang von 30% oder mehr zum Vergleich des entsprechenden Monates des Jahres 2019 nachgewiesen werden. Weitere Antragsvoraussetzungen sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/Themen/Filmfoerderung/#kino

 

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