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Pläne für die Öffnung von Kinos in Niedersachsen und Schleswig-Holstein veröffentlicht

Nach der schleswig-holsteinischen Landesregierung hat auch Niedersachsen einen Stufenplan veröffentlicht,

der skizziert, wie eine sukzessive Öffnung des Einzelhandels, der Gastronomie und von Sport- und Kultureinrichtungen nach dem 15. Februar aussehen könnte,wenn sich das Infektionsgeschehen deutlich abschwächt. Der sehr detaillierte, sechsstufige Stufenplan (Download) sieht vor, dass Kulturbetriebe, also auch die Kinos in Niedersachsen, unter bestimmten Auflagen wieder öffnen können, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz in diesem Bundesland unter 50 (Fälle pro 100.000 Einwohner) und der so genannte R-Faktor (Reproduktionszahl) unter 0,8 liegen. Die Reproduktionszahl beschreibt nach Angaben des Robert Koch-Instituts, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt. Derzeit verzeichnet man in Niedersachsen noch deutlich über 70 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (Bundesdurchschnitt: 98). Auch bei einer 7-Tag-Inzidenz von 50 und weniger müssten in den Sälen Masken getragen werden und Abstände zwischen den Personen eines Haushaltes gewahrt bleiben. Erst ab einem sehr schwachen Infektionsgeschehen von unter 25 Fällen pro 100.000 Einwohner/Woche würde die Maskenpflicht auch am Sitzplatz entfallen.

Diese Regelungen beträfen die niedersächsischen Kinos ebenso wie die gastronomischen Einrichtungen und den Einzelhandel, wohingegen die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Kinos und anderen Kultureinrichtungen die Öffnung erst ab einem 7-Tage-Inzidenzwert von 35 und weniger erlauben würde (Plan hier zum Download). Abgesehen davon, dass mit den Stufenplänen der Landesregierungen kein bestimmter Zeitpunkt, sondern ein situationsabhängiger Zeitrahmen für Öffnungen genannt wird, treten die Pläne überhaupt nur dann in Kraft, wenn keine andersartigen Entscheidungen zwischen den Landes- und der Bundesregierung bis zum 15.2. beschlossen werden. Sollten die Länder ihre Pläne flexibel umsetzen dürfen, wäre eine bundeseinheitliche Regelung über die Öffnung von Kinos und Kulturbetrieben, die für die Planung von Filmstarts, deren Bewerbung und mediale Lancierung wichtig ist, nicht möglich.

Homepage der niedersächsischen Landesregierung...